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Vor einem API-Neustart

Prüfe unmittelbar vorher ausschließlich lesend:
  • sevDesk-Aufträge mit queued oder running;
  • Exporte mit preparing, creating oder uncertain;
  • unvollständige Kontaktverknüpfungen;
  • laufende Buchungen, Importe und weitere fachliche Verarbeitung.
Bei offenen Vorgängen: nicht ungeprüft neu starten. Erfasse die betroffenen IDs und kläre Fortsetzung beziehungsweise Fehlerzustand. Die API kann den sevDesk-Worker beim Start und danach regelmäßig ausführen.

Nach einem freigegebenen Neustart

Prüfe Startprotokoll, Healthcheck und die tatsächlich gestartete Version. Vergleiche Aufträge, Exporte und Kontaktverknüpfungen vor und nach dem Start anhand vollständiger Daten oder stabiler Prüfsummen, nicht nur der Zeilenzahl. Eine unveränderte Zeilenzahl schließt veränderte Zustände nicht aus.

Sicherungsumfang

Sichere mindestens:
  • PostgreSQL einschließlich Stammdaten, Archiv, Buchungsschnappschüssen und Übertragungszuordnungen;
  • dauerhaft gespeicherte Dokumentobjekte beziehungsweise deren Versionen;
  • notwendige Konfiguration und Wiederanlaufanleitung, getrennt von Geheimnissen;
  • benötigte freigegebene Image-/Softwareversionen.
Die automatische Backup-Routine kann abhängig von der Konfiguration aktiv oder deaktiviert sein. Prüfe den tatsächlichen Betriebszustand und die letzte erfolgreiche Sicherung. Ein früher vorhandenes separates Ops-Panel ist keine Voraussetzung für die weiter bestehende Backup-Routine.

Wiederherstellung

Teste die Wiederherstellung in einer isolierten Umgebung. Verhindere dort externe sevDesk-Übertragungen und andere produktive Nebenwirkungen. Gleiche Datenbank und Dateispeicher zeitlich ab.
Nach einem Restore können entfernte sevDesk-Belege neuer sein als die lokalen Zuordnungen. Vor einem erneuten Export ist ein Abgleich erforderlich. Ein Backup ist erst dann belastbar, wenn seine Wiederherstellbarkeit geprüft ist.

Protokolle

Prüfe Audit-Log und technische Protokolle mit möglichst engem Zeitfenster. Erfolgreiche Änderungen und Anmeldungen sind von massenhaften Leseaufrufen zu unterscheiden. Zugangsdaten und vertrauliche Anfrageinhalte gehören nicht in veröffentlichte Protokolle.